Versandbedingungen:
Verpackung und Versand erfolgt innerhalb Europas ab einem Warenwert von über 40€ kostenlos per Post oder Spedition. Unter 40€ Warenwert wird eine Pauschale von 15€ eingehoben.
Lieferungen außerhalb Österreichs müssen gesondert angefragt werden.
Achten Sie im Falle einer Rücksendung auf einen gesetzeskonformen Versand und benutzen Sie nach Möglichkeit die Originalverpackung. Beachten Sie auch die entsprechenden Passagen in unseren Geschäftsbedingungen.
AUSZUG aus den Geschäftsbedingungen
4. Rücktrittsrecht
4.1. Der Kunde, der Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, kann von einem außerhalb der Geschäftsräume von RAYTECH geschlossenen Vertrag oder von einem Fernabsatzvertrag (zB Vertragsabschluss im Online-Shop) innerhalb von vierzehn Werktagen zurücktreten. Die Details zur Ausübung des Rücktrittsrechts sind unter raytech-group.com/de/widerruf/ abrufbar.
4.2. Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Kalendertage. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die in einer einheitlichen Bestellung bestellt und getrennt geliefert werden, ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Es genügt, wenn der Kunde die eindeutig als solche erkennbare Rücktrittserklärung innerhalb der Frist (am Besten schriftlich) abgibt. Die Rücktrittserklärung kann, muss aber nicht, mittels Muster-Widerrufsformular, abrufbar unter raytech-group.com/de/widerruf/ erfolgen.
4.3. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Waren, die auf Wunsch des Kunden, sohin nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die individualisiert werden oder die eindeutig auf die persönlich en Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 18 Abs 1 FAGG). Auf das Vorliegen einer solchen Ware wird im Rahmen der Präsentation des jeweiligen Artikels hingewiesen.
4.4 Der Kunde hat die Waren unverzüglich an RAYTECH zurückzusenden. Der Kunde hat die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
4.5 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ohne hierzu berechtigt zu sein, oder verlangt der Kunde die Aufhebung des Vertrages, so hat RAYTECH die Wahl, die Erfüllung des Vertrages zu verlangen, oder dem Rücktritt/der Aufhebung zuzustimmen wobei der Kunde den Schaden welcher RAYTECH entstanden ist, zu ersetzen hat.
4.6. Nach Eingang der zurückgesendeten Ware bei RAYTECH und ihrer Prüfung erfolgt eine Mitteilung an den Kunden über den Empfang sowie ob und in welcher Höhe eine Rückzahlung zusteht. Mangels individueller Vereinbarung wird für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat.
5. Eigentumsvorbehalt
Alle Waren werden von RAYTECH unter Eigentumsvorbehalt verkauft/geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung deren Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme ist RAYTECH berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf das Eigentumsrecht von RAYTECH hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den vom Unternehmer erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
6. Annahmeverzug
6.1 Der Kunde ist nach Vertragsabschluss (siehe Pkt. 2.) verpflichtet, die Ware/Leistung anzunehmen. Wird die Ware/Leistung nicht vom Kunden übernommen, befindet sich dieser im Annahmeverzug.
6.2 Bei Annahmeverzug ist RAYTECH berechtigt, nach erfolgloser Nachfristsetzung, die Ware entweder bei RAYTECH einzulagern und eine Lagergebühr von 0,1% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung zu stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden die Ware bei einem dazu befugten Gewerbeinhaber/Unternehmen einzulagern.
6.3 RAYTECH ist weiters berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten. Nach Rücktritt vom Vertrag können Waren von RAYTECH anderweitig verwertet werden.